Fenster für die Sanierung werden staatlich bezuschusst
Wenn Sie Ihre Fenster austauschen, wird Ihr Vorhaben vom Staat unterstützt. Ein Zuschuss in Höhe von 15 % ist möglich.
Beispiel:
Bei einem Fenster-Auftrag von 15.000 € sind das 2.250 € Zuschuss.
Die maximal förderfähige Summe beträgt 30.000 €. Das ergibt den maximalen Zuschuss pro Wohneinheit und Jahr in Höhe von 4.500 €.
Falls Sie für Ihr Gebäude einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen oder vorliegen haben, bekommen Sie 5 % Extrazuschuss und die maximal förderfähige Summe erhöht sich auf 60.000 €. Bezuschusst werden übrigens nicht nur die Fenster sondern auch Türen (Schiebetüren, Terassentüren, Haustüren, Nebeneingangstüren) Rollläden, Fensterbänke, der Ausbau und die Entsorgung der alten Fenster sowie der Einbau der neuen Fenster.
Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Arbeiten und Prüfung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Wir beraten Sie zu diesem Thema ausführlich, rechnen das Angebot förderfähig und kümmern uns auch gerne um die komplette Antragstellung und schauen, dass Sie den maximal möglichen Zuschuss bekommen.
Mehr Informationen finden Sie unter hilzinger.de/foerderung-neue-fenster/
„Wir kümmern uns gerne auch um die Antragstellung.
Übrigens: Den BAFA-Zuschuss gibt es nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude. Jeder kann diesen beantragen: Haus- und Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften oder auch Unternehmen.“
Harald Schmidt, Gebäudeenergieberater HWK